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Bedingungen und Konditionen

Hardware Care (im Folgenden: Hardware-Pflege) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 71641696 registriert und befindet sich in 5253 CE in Nieuwkuijk. 

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden aus dem Niederländischen übersetzt. Obwohl ernsthafte Anstrengungen unternommen wurden, um so korrekt wie möglich zu übersetzen, bleibt die ursprüngliche niederländische Version führend.

Die niederländische und die führende Variante können heruntergeladen werden hier.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen 

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Angebot: jedes Angebot oder jede Offerte an den Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen durch Hardware-Pflege.
  3. Unternehmen: teine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  4. Verbraucher: tdie natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt. 
  5. Dienstleistungen: die angebotenen Dienstleistungen von Hardware-Pflege sind alle Dienstleistungen und Arbeiten außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Ziel, ein Werk materieller Art zu schaffen und zu liefern (Reparatur/Montage von EMM des Auftraggebers und/oder Durchführung von Wartungsarbeiten zu einem vom Auftraggeber in bar zu zahlenden Preis.
  6. Hardware-Pflege: der Dienstleister, der dem Kunden Dienstleistungen anbietet und Produkte liefert.
  7. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und Hardware-Pflege ernannt hat, Projekte zu Hardware-Pflege Hardwarepflege für Dienstleistungen von Hardware-Pflege durchgeführt werden, oder an die Hardware-Pflege einen Vorschlag im Rahmen eines Abkommens gemacht hat. 
  8. Vereinbarung: aalle Vereinbarungen und sonstigen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Hardware-Pflegesowie Vorschläge von Hardware-Pflege für Dienstleistungen, die von Hardware-Pflege die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und die vom Kunden akzeptiert und von Hardware-Pflege mit denen diese Bedingungen ein untrennbares Ganzes bilden.
  9. Produkte: die Produkte, die von Hardware-Pflege angeboten werden neue und überholte EMM und verwandte Produkte.

Artikel 2 - Anwendbarkeit. 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Hardware-Pflegejedes Abkommen zwischen Hardware-Pflege und dem Kunden sowie für jede Dienstleistung, die von Hardware-Pflege angeboten.
  2. Vor Abschluss eines Vertrages werden dem Kunden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht möglich ist, Hardware-Pflege dem Kunden mitteilen, auf welche Weise er die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
  3. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. In Ausnahmesituationen kann von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart wird. Hardware-Pflege vereinbart ist. 
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und Folgeaufträge des Auftraggebers.
  5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Sinn hat (haben) wie die ursprüngliche Bestimmung.
  7. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, werden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erläutert.
  8. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404 und 7:407 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie/es zu verstehen, sofern und soweit dies zutrifft.
  10. Im Fall Hardware-Pflege nicht immer die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt hat, behält sie sich das Recht vor, die vollständige oder teilweise Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

Artikel 3 - Das Angebot  

  1. Alle Ansprüche, die von Hardware-Pflege von Hardware Care sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. 
  2. Hardware-Pflege ist an ein Angebot nur gebunden, wenn es vom Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird. Dennoch Hardware-Pflege hat das Recht, einen Vertrag mit einem (potenziellen) Kunden jederzeit zu kündigen. Hardware-Pflege berechtigten Grund.
  3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend spezifiziert, so dass der Kunde in der Lage ist, das Angebot richtig zu bewerten. Alle Angaben im Angebot sind nur indikativ und können keinen Grund für eine Entschädigung oder die Auflösung des Vertrags darstellen. 
  4. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
  5. Lieferzeiten im Angebot von Hardware-Pflege sind im Prinzip Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist detailliert genug, um dem Kunden eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können vermieden werden. Hardware-Pflege nicht verbindlich sein. Alle Bilder und spezifischen Daten im Angebot sind nur ein Hinweis und können kein Grund für eine Entschädigung oder Auflösung der Vereinbarung (auf Distanz) sein. Hardware-Pflege kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild genau mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen.
  7. Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten und -termine Hardware-Pflege sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 
  8. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Hardware-Pflege einen Teil der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Waren nicht zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern. 
  9. Wenn und soweit es ein Angebot gibt, gilt dieses nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht, und nach dem "on"-Prinzip.

Artikel 4 - Zustandekommen des Abkommens. 

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot oder einen Vertrag von Hardware Care erhält. Hardware-Pflege durch Übersendung einer digital signierten Kopie an Hardware-Pflege oder durch Rücksendung eines Reparaturauftrags über die Website oder durch ausdrückliche und unmissverständliche Zustimmung zum Angebot per E-Mail.
  2. Hardware-Pflege hat das Recht, den (unterzeichneten) Vertrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. 
  3. Hardware-Pflege ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Der Kunde kann aus diesem Irrtum oder Schreibfehler keine Rechte ableiten.
  4. Wenn der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag storniert, werden ihm die bereits angefallenen Kosten (einschließlich der aufgewendeten Zeit) in Rechnung gestellt.
  5. Jede Vereinbarung, die mit Hardware-Pflege oder ein vom Kunden eingereichtes Projekt an Hardware-Pflege dem Unternehmen und nicht einer einzelnen Person, die mit ihm zusammenarbeitet, zusteht. Hardware-Pflege verbunden.
  6. Das Widerrufsrecht des Kunden, der Unternehmer ist, ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen, es sei denn Hardware-Pflege mit Zustimmung des Kunden bereits mit den Dienstleistungen begonnen hat. Der Kunde verzichtet mit dieser Zustimmung auf sein Widerrufsrecht. 
  7. Wird der Vertrag von mehr als einem Auftraggeber geschlossen, so haftet jeder Auftraggeber einzeln und gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Artikel 5 - Dauer des Abkommens 

  1. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen und endet mit der Beendigung des Auftrags. Die Dauer des Auftrags hängt zum Teil von externen Faktoren ab, unter anderem von der Qualität und der rechtzeitigen Lieferung der Informationen, die von Hardware-Pflege vom Kunden erhält.
  2. Sowohl Kunde als auch Hardware-Pflege kann den Vertrag aufgrund eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages auflösen, wenn die Gegenpartei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gesetzt wurde und sie ihre Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dazu gehören auch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden.
  3. Die Auflösung des Vertrages berührt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht, soweit Hardware-Pflege zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Arbeiten ausgeführt oder Leistungen erbracht hat. Der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  4. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags schuldet der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich entstandenen Kosten für Hardware-Pflege gegen den vereinbarten (Stunden-)Satz. Die Zeiterfassung von Hardware-Pflege ist in dieser Angelegenheit führend.
  5. Sowohl Kunde als auch Hardware-Pflege kann den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich mit sofortiger Wirkung ohne weitere Inverzugsetzung kündigen, wenn eine der Parteien in Zahlungsaufschub gerät, der Konkurs beantragt wird oder das betreffende Unternehmen durch Liquidation endet. Wenn eine Situation wie oben erwähnt eintritt, ist Hardware Care Hardware-Pflege wird niemals zur Rückerstattung von bereits erhaltenen Geldern und/oder Schadenersatz verpflichtet sein.  

Artikel 6 - Erbringung von Dienstleistungen 

  1. Hardware-Pflege wird sich bemühen, die vereinbarte Leistung mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erbringen, die man von einem guten Dienstleister erwarten kann. Hardware-Pflege bürgt für eine professionelle und unabhängige Dienstleistung. Alle Dienstleistungen werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, es sei denn, ein Ergebnis wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und im Detail beschrieben. 
  2. Die Vereinbarung, nach der Hardware-Pflege die Dienstleistungen erbringt, ist führend für den Umfang und das Ausmaß der Dienstleistungen. Der Vertrag wird nur zum Nutzen des Auftraggebers erfüllt. Dritte können aus dem Inhalt der im Zusammenhang mit dem Vertrag erbrachten Leistungen keine Rechte ableiten.
  3. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten sind die Grundlage, auf der die Informationen und Daten, die von Hardware-Pflege Die angebotenen Dienstleistungen und Preise basieren auf. Hardware-Pflege behält sich das Recht vor, seine Dienste und Preise anzupassen, wenn sich die bereitgestellten Informationen als falsch und/oder unvollständig erweisen. 
  4. Bei der Erbringung der Dienstleistungen Hardware-Pflege nicht verpflichtet, die Anweisungen des Kunden zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen verändern. Ergeben sich aus den Anweisungen weitere Arbeiten für Hardware-PflegeDer Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten auf der Grundlage eines neuen Angebots entsprechend zu zahlen.
  5. Hardware-Pflege ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beauftragen. 
  6. Wenn die Art und die Dauer des Auftrags dies erfordern, wird Hardware Care die Hardware-Pflege Kunden über den Fortschritt in der Zwischenzeit auf die vereinbarte Weise. 
  7. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Wenn die Informationen geändert werden müssen, kann sich dies auf den festgelegten Zeitplan auswirken. Niemals ist Hardware-Pflege haftet für die Anpassung der Planung. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Erbringung der Leistungen, weil z.B. der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen oder nicht in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt hat, eine eventuelle Vorauszahlung nicht rechtzeitig bei Hardware-Pflege oder es zu einer Verzögerung aufgrund anderer Umstände kommt, die zu Lasten und auf Risiko des Kunden gehen, hat Hardware Care das Recht, den Vertrag zu kündigen. Hardware-Pflege ist berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Alle Schäden und Mehrkosten, die sich aus einer Verzögerung aufgrund einer der oben genannten Ursachen ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. 
  8. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtzeitige Sicherung aller Daten, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass Hardware-Pflege auch eine Sicherung aller Daten vornehmen. In diesem Zusammenhang sollten die Parteien festlegen, welche Daten gesichert werden sollen. Wenn Hardware-Pflege eine Sicherungskopie (keine Notfallwiederherstellung) der Daten des Kunden im Rahmen des Vertrags erstellt, wird Hardware Care Hardware-Pflege die Sicherung gemäß der vereinbarten Frist vorzunehmen und aufzubewahren. Der Kunde ist jedoch selbst für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verwaltungspflichten verantwortlich. 
  9. Hardware-Pflege wird nach Erhalt des EMM einen Kostenvoranschlag über den Zustand des Produkts erstellen. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass der Preis für die Reparatur höher sein wird als der auf der Website angegebene Kostenvoranschlag, wird der Kunde gefragt, ob er das Produkt zu diesem höheren Preis reparieren lassen möchte. In diesem Fall wird die Reparatur nur nach Zustimmung des Kunden durchgeführt. Wenn auf der Website kein Kostenvoranschlag angegeben ist und der Preis erst nach einer Untersuchung ermittelt werden kann, wird der Kunde gefragt, ob er das Produkt zu diesem Preis repariert haben möchte. Auch in diesem Fall wird die Reparatur erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt. Stimmt der Kunde den zusätzlichen Kosten nicht zu, berechnen wir nur die Untersuchungskosten, Versandkosten, Ein- und Ausfuhrkosten, sonstige Kosten und Steuern.
  10. Im Falle von Wartungsarbeiten an einem EMM des Kunden kann Hardware Care Hardware-Pflege nicht garantieren, dass es 100% genauso funktionieren wird.
  11. Alle Import- und Exportkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Artikel 7 - Pflichten des Kunden 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Hardware-Pflege von Hardware Care angeforderten Unterlagen sowie relevante Anhänge und damit zusammenhängende Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form für eine korrekte und effiziente Ausführung des Vertrages. In Ermangelung dessen ist es möglich, dass Hardware-Pflege nicht in der Lage ist, eine vollständige Ausführung und/oder Lieferung der betreffenden Stücke zu realisieren. Die Folgen einer solchen Situation gehen zu jeder Zeit zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
  2. Hardware-Pflege ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Kunden auf den neuesten Stand zu bringen, wenn sich die Informationen im Laufe der Zeit geändert haben, noch ist Hardware-Pflege für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich Hardware-Pflege die für Dritte erstellt und/oder Dritten im Rahmen des Abkommens zur Verfügung gestellt werden.
  3. Hardware-Pflege kann, falls dies für die Durchführung des Abkommens erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. In Ermangelung dessen Hardware-Pflege ist berechtigt, ihre Arbeit bis zum Erhalt der Informationen einzustellen, ohne dass sie dem Kunden gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, aus welchem Grund auch immer. Im Falle geänderter Umstände sollte der Kunde Hardware Care unverzüglich oder innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Bekanntwerden der Änderung benachrichtigen. Hardware-Pflege.

 

Artikel 8 - Lieferung der Produkte 

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Erfüllung des Vertrages, weil der Kunde z.B. nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, die Zusammenarbeit unzureichend ist, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei der Hardware-Pflege oder aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Hardware-Pflege eine Verzögerung auftritt, Hardware Hardware-Pflege Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Nach-)Lieferfrist. Alle vereinbarten (Nach-)Lieferfristen sind niemals Fristen. Der Kunde sollte Hardware-Pflege schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist setzen, um noch liefern zu können. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der daraus resultierenden Verzögerung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
  3. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so Hardware-Pflege ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
  4. Wenn die Produkte geliefert werden durch Hardware-Pflege oder einen externen Träger Hardware-Pflegeist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 
  5. Wenn Hardware-Pflege Wenn Hardware Care vom Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen erhält, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Kunde Hardware Care alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. Hardware-Pflege Pflege der Hardware. 
  6. Wenn Hardware-Pflege eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich um einen Richtwert. Für die Lieferung außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.
  7. Hardware-Pflege ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, dass hiervon durch Vereinbarung abgewichen wird oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Hardware-Pflege ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Die Lieferung erfolgt nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Hardware-Pflege behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung eines Zahlungsausfalls besteht.

Artikel 9 - Verpackung und Transport 

  1. Hardware-Pflege verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, so dass sie den Bestimmungsort bei normalem Gebrauch in gutem Zustand erreichen.
  2. Alle Lieferungen verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, inklusive Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme des Gutes ohne Vermerk auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

Artikel 10 - Prüfung, Reklamationen bei Lieferung Produkte 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte, zu prüfen oder prüfen zu lassen und die Produkte nur insoweit auszupacken oder zu benutzen, als dies für die Beurteilung, ob er das Produkt behalten wird, erforderlich ist. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferten Produkte in Qualität und Quantität dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, zu prüfen und sich zu informieren, auf welche Weise das Produkt verwendet werden soll, und im Falle der persönlichen Verwendung das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. Hardware-Pflege übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden.
  3. Erkennbare Mängel oder Fehlmengen sind nach der Lieferung schriftlich zu rügen an Hardware-Pflege schriftlich an Hardware Care unter info@hardwarecare.nl gemeldet werden. Der Kunde hat dazu eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist zu melden. Bei Beschädigung des Produkts durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden haftet der Kunde für eine etwaige Wertminderung des Produkts. 
  4. Im Falle einer rechtzeitigen Reklamation gemäß dem vorigen Absatz bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die gekaufte Ware zu bezahlen. Wenn der Auftraggeber mangelhafte Waren zurückgeben möchte, geschieht dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hardware-Pflege auf die Art und Weise, wie sie von Hardware-Pflege angegeben von Hardware Care. 
  5. Wenn der Kunde, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt und sämtliches Zubehör so weit wie möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung zurücksenden an Hardware-PflegeHardware Care in Übereinstimmung mit den Rückgabeanweisungen von Hardware-Pflege. Die direkten Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  6. Hardware-Pflege ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird. 
  7. Rückerstattungen an den Kunden werden so schnell wie möglich bearbeitet, können aber bis zu 14 Tage nach Eingang der Auflösungserklärung des Kunden dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer. 
  8. Macht der Kunde von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so ist er als Unternehmer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
  9. Wenn die Lieferung nicht vollständig ist und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies der Hardware-Pflege zu beschuldigen, Hardware-Pflege nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Kunden das/die fehlende(n) Produkt(e) zu versenden oder die verbleibende Bestellung zu stornieren. Der Empfang der Produkte ist in dieser Hinsicht maßgeblich. Jeder Schaden, den der Kunde infolge des (abweichenden) Lieferumfangs erleidet, kann nicht ersetzt werden von Hardware-Pflege. 

Artikel 11 - Stellungnahmen 

  1. Hardware-Pflege kann auf Wunsch einen Ratschlag, einen Aktionsplan, einen Entwurf, einen Bericht, eine Planung und/oder einen Bericht zugunsten der Dienststelle ausarbeiten. Deren Inhalt ist unverbindlich und hat nur beratenden Charakter, wird aber Hardware-Pflege seine Sorgfaltspflichten zu beachten. Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, ob er den Rat befolgt. 
  2. Die Informationen, die von Hardware-Pflege Ratschläge, in welcher Form auch immer, können niemals als verbindlicher Rat angesehen werden.
  3. Der Kunde ist auf erste Anfrage von Hardware-Pflege verpflichtet, die von ihr eingereichten Vorschläge zu bewerten. Wenn Hardware-Pflege mit seinen Arbeiten in Verzug gerät, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig ein Gutachten zu einem bestimmten Thema vorlegt Hardware-Pflege von Hardware Care, ist der Kunde jederzeit für die sich daraus ergebenden Folgen, wie z. B. Verzögerungen, verantwortlich. 
  4. Die Art des Dienstes bringt es mit sich, dass das Ergebnis jederzeit von externen Faktoren abhängt, die sich auf die Berichte und Meinungen von Hardware-Pflege wie die Qualität, die Richtigkeit und die rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und Daten durch den Auftraggeber und seine Mitarbeiter. Der Kunde ist für die Qualität und die rechtzeitige und korrekte Lieferung der erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.  

Artikel 12 - Reparatur und/oder Montage 

  1. Der Umfang der Unterhaltspflicht erstreckt sich auf das, was von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Hardware-Pflege wird den Kunden über alle Umstände informieren, die (die Verfügbarkeit) der Wartung und/oder Reparatur beeinflussen können. Hardware-Pflege wird sich bemühen, den Vertrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, die man von einem guten Dienstleister erwarten kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung ausgeführt, es sei denn, ein Ergebnis wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und im Einzelnen beschrieben. In keinem Fall Hardware-Pflege gewährleistet, dass die von ihr ausgeführten Arbeiten und/oder die von ihr gelieferten Gegenstände für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel, Fehler oder sonstige Ausfälle schriftlich und im Voraus zu melden an Hardware-Pflege wonach Hardware-Pflege wird die Mängel so schnell wie möglich und nach bestem Wissen und Gewissen beheben und/oder Verbesserungen vornehmen. Hardware-Pflege repariert keine EMM, die der Kunde selbst geöffnet hat oder die von Dritten repariert worden sind.
  3. Wenn und insoweit Hardware-Pflege bestimmte Arbeiten nicht durchführen kann oder absehbar ist, dass die gewünschte Reparatur nicht möglich ist und/oder der Austausch eines Teils zu einem besseren Ergebnis führt, unabhängig davon, ob es sich um die Vermeidung oder Behebung von Mängeln handelt oder nicht, wird Hardware Care Hardware-Pflege den Kunden darüber informieren und erst nach dessen ausdrücklicher Zustimmung die vom Kunden gewünschte Maßnahme durchführen. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Bei der Ausführung der Arbeit Hardware-Pflege nicht verpflichtet, die Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten verändern. Führen die Anweisungen zu einem Mehraufwand für Hardware-PflegeDer Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen oder zusätzlichen Kosten entsprechend zu bezahlen. Alle Anweisungen, Weisungen, Ratschläge usw. gelten als mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers erteilt, wenn sie von Mitarbeitern, Untergebenen und/oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten erteilt werden. Schäden, die sich aus der unbefugten oder unangemessenen Erteilung dieser Anweisungen usw. ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
  5. Mit der Erbringung dieses Dienstes erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Datendateien durch die Erbringung dieses Dienstes (möglicherweise) beschädigt, gelöscht, unlesbar oder anderweitig unbrauchbar werden können. 
  6. Der Kunde hat die Möglichkeit, den EMM selbst an Hardware-Pflege und/oder lassen Sie die Artikel abholen durch Hardware-Pflege am Standort des Kunden. Wenn Hardware-Pflege Abholung der Waren beim Kunden, Hardware Care Hardware-Pflege verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Waren des Kunden ordnungsgemäß zu verpacken und so zu transportieren, dass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand ihren Bestimmungsort erreichen.
  7. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Website von Hardware Care ein beschleunigtes Reparaturverfahren von 5 Tagen zu beantragen. Der Kunde muss einen Betrag von 125 Euro ohne MwSt. im Voraus zahlen. Hardware-Pflege ist jederzeit berechtigt, dieses beschleunigte Reparaturverfahren abzulehnen. 
  8. Wenn die Arbeiten auf Wunsch des Kunden ausgesetzt werden, entbindet dies den Kunden nicht von seiner/ihren Zahlungsverpflichtung(en) und verpflichtet den Kunden zur Zahlung des vereinbarten Betrags, wie er von Hardware-Pflege in seinem Angebot, das von der Kommission angenommen wird, erwähnt. Hardware-Pflege ist berechtigt, dem Kunden etwaige Aussetzungskosten und/oder zusätzliche Gebühren (einschließlich reservierter Stunden) in Rechnung zu stellen.
  9. Kann die Durchführung des Abkommens nach Ablauf der Aussetzungsfrist nicht wiederaufgenommen werden, so ist die Hardware-Pflege ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung an den Kunden sofort zu kündigen. Im Falle der Wiederaufnahme der Vertragsdurchführung ist der Kunde verpflichtet, alle Kosten für Hardware Care zu zahlen, die sich aus dieser Wiederaufnahme ergeben. Hardware-Pflege in vollem Umfang.
  10. Hardware-Pflege führt die Arbeiten nach den in der Branche geltenden Normen aus. Wenn dadurch eine Garantie gegeben wird, beschränkt sich diese auf das, was ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, und nur in dem Umfang, in dem die Garantie von den Lieferanten übernommen wird. Während der Garantiezeit Hardware-Pflege garantiert eine einwandfreie und übliche Qualität der gelieferten Waren. Hardware-Pflege bietet 24 Monate Garantie auf Reparaturen, sofern nicht anders vereinbart. Die Garantie gilt nicht für Reinigung, Wartung, Sturzschäden oder Reparaturen an Geräten, die durch Blitzschlag, Wasser oder Feuchtigkeit beschädigt wurden. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde das Gerät selbst repariert/wartet, das Gerät öffnet oder wenn der Reparaturaufkleber entfernt wird, außer durch Hardware Care. Hardware-Pflege.
  11. Für die Reparatur kann eine zusätzliche Garantie erworben werden. Die Kosten hierfür sind auf der Website aufgeführt oder werden durch eine separate Vereinbarung erhoben. 

 

Artikel 13 - Zusätzliche Arbeiten und Änderungen 

  1. Wenn sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellt, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss oder (auf Wunsch des Auftraggebers) weitere Arbeiten erforderlich sind, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten nach dem vereinbarten (Stunden-)Tarif und den zusätzlichen Materialkosten zu bezahlen. Hardware-Pflege ist nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, und kann vom Kunden verlangen, zu diesem Zweck einen Zusatzvertrag abzuschließen.
  2. Wenn ein Festpreis für die Arbeit vereinbart wird, dann Hardware-Pflege den Kunden über die zusätzlichen Kosten und/oder die finanziellen Folgen der zusätzlichen Arbeit.
  3. Wenn und soweit ein Festpreis für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten vereinbart wurde und die Ausführung dieser Tätigkeiten zu zusätzlichen Tätigkeiten führt, die vernünftigerweise nicht als im Festpreis enthalten angesehen werden können, oder der Preis aufgrund von unrichtigen Angaben des Kunden, die für die Bestimmung des Preises wichtig sind, erhöht werden muss, ist Hardware Care Hardware-Pflege ist berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Kunden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  4. Bei versteckten Mängeln, oder zumindest unvorhergesehenen Umständen ist Hardware-Pflege ist berechtigt, dafür Mehrkosten zu berechnen, wenn diese Umstände zu einem Mehraufwand führen.
  5. Preisänderungen aufgrund von Vertragsänderungen oder aufgrund von Gesetzen und Vorschriften müssen vom Kunden erstattet werden.

Artikel 14 - Beendigung der Dienstleistungen/Arbeiten. 

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Ablieferung der Arbeiten, weil der Auftraggeber z.B. nicht oder nicht rechtzeitig alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, unzureichend mitarbeitet, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei der Hardware-Pflege oder aufgrund anderer Umstände, die auf Kosten und Risiko des Kunden gehen, Hardware Care Hardware-Pflege hat das Recht auf eine Verlängerung der Lieferfrist, die von Hardware Care festgelegt wird. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals Fristen. 
  2. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch eine Verzögerung aufgrund einer in Absatz 1 genannten Ursache entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden und können geltend gemacht werden durch Hardware-Pflege dem Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Hardware-Pflege bemüht sich, das Werk innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu realisieren, soweit dies vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann. 
  4. Wenn von Arbeitstagen die Rede ist, sind damit alle (arbeitsfähigen) Kalendertage mit Ausnahme der anerkannten nationalen Feiertage und Wochenenden gemeint. 
  5. Hardware-Pflege liefert das EMM nach der Reparatur an den Kunden, nachdem alle Kosten vom Kunden bezahlt wurden. Bei Nichtzahlung innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung Hardware-Pflege berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  6. Nach Abschluss der Arbeiten trägt der Auftraggeber das Risiko. Er bleibt daher für den Preis haftbar, ungeachtet des Untergangs oder der Verschlechterung des Werks aufgrund einer Ursache, die er nicht zu vertreten hat Hardware-Pflege zugeschrieben werden kann. 
  7. Hardware-Pflege haftet nicht für Mängel, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise hätte entdecken müssen, es sei denn, er hat vorsätzlich oder absichtlich fahrlässig gehandelt. Hardware-Pflege.

Artikel 15 - Preise und Zahlung 

  1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Die Mehrwertsteuer wird je nach Land des Kunden auf der Rechnung ausgewiesen.
  2. Hardware-Pflege erbringt seine Leistungen gemäß dem vereinbarten (Stunden-)Tarif. Im Falle eines Stundensatzes werden die Kosten der Arbeit im Nachhinein auf der Grundlage des von Hardware Care vereinbarten Satzes berechnet. Hardware-Pflege von Hardware Care. 
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten von Dritten zu tragen, die nach Zustimmung des Kunden durch Hardware-Pflege eingesetzt werden, vollständig zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. (4) Bei der Bestellung von Produkten ist die Zahlung im Voraus zu leisten. Bei Reparaturen erfolgt die Zahlung im Nachhinein nach Abschluss der Arbeiten. 
  5. Die Parteien können vereinbaren, dass der Kunde einen Vorschuss zahlt. Wenn ein Vorschuss vereinbart wurde, muss der Auftraggeber den Vorschuss vor Beginn der Leistungserbringung zahlen.
  6. Der Kunde kann aus einem im Voraus erstellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  7. Hardware-Pflege ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich entsprechend der geltenden Inflationsrate zu erhöhen. Andere Preisänderungen während des Vertrages sind nur möglich, wenn und soweit diese ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind (Preisvereinbarung 30 Tage nach Mitteilung der Reparatur). Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses (oder des Kostenvoranschlags) und der Ausführung des Vertrags für Hardware-Pflege (kosten-) preiserhöhende Umstände entstehen durch Gesetze und Verordnungen, Preisänderungen durch Hardware Care. Hardware-Pflege oder Lieferanten oder Änderungen der Preise für benötigte Halbfabrikate, Materialien, Teile oder Währungsschwankungen, Ein- und Ausfuhrzölle (sowohl im Inland als auch im Ausland), Versand- und/oder Lieferkosten, Löhne, Arbeitgeberbeiträge und/oder (Sozial-)Versicherungsprämien usw., Hardware Care ist Hardware-Pflege ist berechtigt, den vereinbarten Preis und/oder das Honorar entsprechend zu erhöhen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. 
  8. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten pauschal und ohne Aufrechnung oder Aussetzung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist von spätestens 30 Tagen auf das Konto zu zahlen, das ihm von Hardware-Pflege
  9. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, des Konkurses, der unfreiwilligen Liquidation oder des Zahlungsantrags gegen den Kunden werden die Zahlung und alle anderen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sofort fällig und zahlbar.
  10. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 
  11. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaige Abgaben und Steuern. 
  12. Im Falle von Produkten oder Rohstoffen, deren Preise auf dem Finanzmarkt schwanken und bei denen Hardware-Pflege hat keinen Einfluss auf, kann Hardware-Pflege diese Produkte mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
  13. Hardware Care haftet nicht für die zusätzlichen Import- und Exportkosten und -steuern des Kunden bei der Rücksendung an 

Artikel 16 - Eigentumsvorbehalt. 

  1. Alle Ansprüche, die von Hardware-Pflege gelieferten Waren, bleiben Eigentum von Hardware-Pflege bis der Kunde alle folgenden Verpflichtungen aus allen Vereinbarungen mit Hardware Care erfüllt hat. Hardware-Pflege die mit Hardware Care abgeschlossen wurden, erfüllt sind.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übertragen ist.
  3. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet Hardware-Pflege so bald wie vernünftigerweise erwartet werden kann.
  4. Für den Fall der Fälle Hardware-Pflege seine Eigentumsrechte wie in diesem Artikel angegeben ausüben möchte, erteilt der Kunde hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis und Genehmigung Hardware-Pflege oder von ihnen beauftragte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Hardware Care befindet. Hardware-Pflege zu finden und diese Waren zurückzunehmen.
  5. Hardware-Pflege hat das Recht, das/die vom Kunden gekaufte(n) Produkt(e) zurückzubehalten, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt hat, trotz einer Verpflichtung zur Übergabe oder Herausgabe von Hardware-Pflege. Nachdem der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat Hardware-Pflege sich bemühen, die gekauften Produkte so schnell wie möglich an den Kunden zu liefern.
  6. Kosten und andere (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden und werden auf erstes Anfordern an Hardware Care gezahlt. Hardware-Pflege Hardwarepflege durch den Kunden auf erstes Anfordern. 

 

Artikel 17 - Gewährleistung 

Hardware-Pflege garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und/oder Zuverlässigkeit und den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Kunde Hardware Care zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich über diese Verwendung informiert hat. Hardware-Pflege. Die Garantie erlischt im Falle eines Upgrades/Tunings, eines Wasserschadens, einer unsachgemäßen Verwendung, nach dem Öffnen des EMM oder nach dem Entfernen des Repartition-Aufklebers mit dem QR-Code. 

 

Artikel 18 - Sammlungspolitik 

  1. Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und diese nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen erfüllt hat, ist der Kunde als Unternehmer rechtlich in Verzug. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen, mit einem Hinweis auf die außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
  2. Ab dem Datum, an dem der Kunde in Verzug ist, ist die Hardware-Pflege ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzlichen Handelszinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung sowie auf eine Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nach der Staffelung der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 zu berechnen ist.
  3. Wenn Hardware-Pflege mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die insgesamt entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

Artikel 19 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit  

  1. Hardware-Pflege geht mit den (persönlichen) Daten des Kunden sorgfältig um und verwendet diese nur in Übereinstimmung mit den geltenden Normen. Auf Wunsch Hardware-Pflege die betroffene Person zu informieren.
  2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verarbeitung von Daten, die über einen Dienst von Hardware-Pflege verarbeitet werden. Der Kunde garantiert auch, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde frei von Hardware-Pflege gegen alle (rechtlichen) Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung des Abkommens.
  3. Wenn Hardware-Pflege nach dem Abkommen verpflichtet ist, für die Sicherheit der Informationen zu sorgen, wird diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau entsprechen, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist. 

 

Artikel 20 - Aussetzung und Auflösung 

  1. Hardware-Pflege hat das Recht, die von ihr erhaltenen oder realisierten Daten, Dateien und mehr zurückzubehalten, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt hat. Dieses Recht bleibt in vollem Umfang bestehen, wenn ein für Hardware-Pflege ein berechtigter Grund vorliegt, der die Aussetzung in diesem Fall rechtfertigt. 
  2. Hardware-Pflege ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, sobald der Kunde mit der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung aus dem Vertrag, einschließlich der verspäteten Zahlung seiner Rechnungen, in Verzug ist. Die Aussetzung wird dem Kunden unverzüglich schriftlich bestätigt.
  3. Hardware-Pflege haftet in diesem Fall nicht für Schäden, die aus irgendeinem Grund durch die Aussetzung ihrer Tätigkeit entstanden sind.
  4. Die Aussetzung (und/oder Auflösung) hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers für bereits ausgeführte Arbeiten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet Hardware-Pflege Hardware Care für jeden finanziellen Verlust zu entschädigen, der durch Hardware-Pflege als Folge des Verzugs des Kunden leidet.

 

Artikel 21 - Höhere Gewalt 

  1. Hardware-Pflege haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann.
  2. Höhere Gewalt auf Seiten der Hardware-Pflege schließt in jedem Fall ein, ist aber nicht beschränkt auf: (i) höhere Gewalt bei Lieferanten/Transporteuren von Hardware-Pflege(ii) Versäumnis von Lieferanten, ihre Verpflichtungen, die der Kunde oder seine Dritten gegenüber Hardware Care übernommen haben, ordnungsgemäß zu erfüllen. Hardware-Pflege (iii) Fehlerhaftigkeit der Software oder von Dritten, die an der Ausführung der Dienstleistung beteiligt sind, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Ausfall von Strom, Internet, Datennetz und/oder Telekommunikationseinrichtungen, (vi) Krankheit von Mitarbeitern von Hardware Care, (vii) Unfähigkeit, die Dienstleistung zu erbringen. Hardware-Pflege oder von ihr beauftragte Berater und (vii) andere Situationen, die nach Ansicht der Hardware-Pflege die sich seiner Kontrolle entziehen und ihn vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern.
  3. Im Falle von höherer Gewalt haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Alle vor der Auflösung des Vertrags entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Hardware-Pflege ist nicht verpflichtet, dem Kunden den durch einen solchen Rücktritt entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

Artikel 22 - Haftungsbeschränkung 

  1. Wird ein in der Vereinbarung festgelegtes Ergebnis nicht erreicht, ist ein Versäumnis der Hardware-Pflege gilt nur dann als gegeben, wenn Hardware-Pflege dieses Ergebnis bei der Annahme des Abkommens ausdrücklich zugesagt.
  2. Im Falle eines zurechenbaren Mangels an Hardware-Pflegeist Hardware-Pflege nur dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn der Kunde in Verzug ist. Hardware-Pflege innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Verzug und Hardware-Pflege diesen Mangel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben hat. Die Inverzugsetzung sollte schriftlich erfolgen und eine so genaue Beschreibung/Begründung des Mangels enthalten, dass Hardware-Pflege in der Lage ist, adäquat zu reagieren.  
  3. Wenn die Erbringung von Dienstleistungen durch Hardware-Pflege führt zur Haftung von Hardware-PflegeDiese Haftung ist auf den Gesamtbetrag der im Rahmen des Vertrages in Rechnung gestellten Beträge beschränkt, jedoch nur für direkte Schäden, die der Kunde erleidet, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder an Vorsatz grenzender Fahrlässigkeit seitens Hardware Care. Hardware-Pflege. Unter unmittelbaren Schäden sind zu verstehen: angemessene Kosten zur Begrenzung oder Vermeidung unmittelbarer Schäden, die Feststellung der Schadensursache, der unmittelbare Schaden, die Haftung und die Art der Reparatur. Die Haftung ist ferner auf den Höchstbetrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung pro Schadensfall und Jahr ausgezahlt wird.
  4. Hardware-Pflege schließt ausdrücklich jede Haftung für Unfälle und Folgeschäden aus. Hardware-Pflege haftet nicht für mittelbare Schäden, Betriebsschäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsstagnation, Vermögensschäden, Verzugsschäden, Zinsschäden und immaterielle Schäden.
  5. Der Kunde entschädigt Hardware-Pflege für alle Ansprüche Dritter wegen eines Mangels infolge einer Leistung, die der Kunde einem Dritten gegenüber erbracht hat und die unter anderem darin besteht, dass Hardware-Pflege gelieferten Dienstleistungen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden ausschließlich durch die Dienstleistung von Hardware-Pflege.
  6. Jeder von Hardware-Pflege Eine Beratung, die auf unvollständigen und/oder unrichtigen Informationen des Kunden beruht, ist niemals ein Grund für eine Haftung von Hardware Care. Hardware-Pflege.
  7. Der Inhalt der Beratung durch Hardware-Pflege ist nicht bindend und hat nur beratenden Charakter. Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, ob er die Vorschläge und Ratschläge von Hardware Care annimmt. Hardware-Pflege die Vorschläge und die hierin erwähnten Ratschläge von Hardware Care zu befolgen. Alle Folgen, die sich aus der Befolgung der Ratschläge ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Dem Kunden steht es jederzeit frei, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, die von den von Hardware Care gegebenen Ratschlägen abweichen. Hardware-Pflege. Hardware-Pflege ist in diesem Fall nicht zu einer Erstattung verpflichtet.
  8. Wird ein Dritter vom Kunden oder im Namen des Kunden eingeschaltet, ist es Hardware-Pflege haftet niemals für die Handlungen und Ratschläge des vom Kunden beauftragten Dritten sowie für die Verarbeitung der Ergebnisse (der erstellten Ratschläge) des vom Kunden beauftragten Dritten in Hardware-Pflege seine eigenen Ratschläge.
  9. Hardware-Pflege übernimmt keine Gewähr für die korrekte und vollständige Übermittlung der Inhalte von und durch/im Namen von Hardware-Pflege noch für den rechtzeitigen Eingang.
  10. Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln seitens der Hardware-Pflege verfallen, wenn diese nicht schriftlich und motiviert an Hardware Care gemeldet werden. Hardware-Pflege innerhalb eines Jahres, nachdem der Kunde von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben können. Ein Jahr nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien wird die Haftung von Hardware-Pflege

 

Artikel 23 - Geheimhaltung 

  1. Hardware-Pflege und der Auftraggeber verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen eines Auftrags erhalten, vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Auftrag und muss auch dann angenommen werden, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich/allgemein bekannt sind, die Informationen nicht vertraulich sind und/oder die Informationen dem Auftraggeber während des Vertragsverhältnisses nicht offengelegt wurden. Hardware-Pflege und/oder auf andere Weise durch Hardware Care. Hardware-Pflege erhalten wurde.
  2. Für die Geheimhaltung ist insbesondere zu sorgen durch Hardware-Pflege Ratschläge, Berichte, Entwürfe, Arbeitsmethoden und/oder Berichte über den Auftrag des Auftraggebers. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, deren Inhalt an Mitarbeiter, die nicht zur Kenntnisnahme berechtigt sind, und an (unbefugte) Dritte weiterzugeben. Außerdem Hardware-Pflege alle vom Kunden zur Verfügung gestellten sensiblen Geschäftsinformationen stets mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
  3. Wenn Hardware-Pflege aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen (auch) einem gesetzlich oder gerichtlich bestimmten Dritten zur Verfügung zu stellen und Hardware-Pflege kein Recht auf Privilegien geltend machen kann, ist Hardware Care Hardware-Pflege ist nicht schadensersatzpflichtig und gibt dem Kunden keinen Grund zur Vertragsauflösung.
  4. Für die Weitergabe oder Verteilung von Informationen an Dritte und/oder die Veröffentlichung von Aussagen, Meinungen oder Produktionen, die von Hardware-Pflege Dritten zur Verfügung gestellt werden, ist die schriftliche Zustimmung von Hardware-Pflege erforderlich, es sei denn, eine solche Genehmigung wurde im Voraus ausdrücklich vereinbart. Der Kunde wird Hardware-Pflege von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus dem Vertrauen auf solche Informationen ergeben, die ohne die schriftliche Zustimmung von Hardware-Pflege verbreitet worden ist.
  5. Verankerung der Geheimhaltungspflicht Hardware-Pflege und der Kunde auch den von ihnen zu beauftragenden Dritten auferlegen.

 

Artikel 24 - Rechte an geistigem Eigentum.  

  1. Alle IP-Rechte und Urheberrechte von Hardware-Pflege einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Entwürfe, Modelle, Berichte und Ratschläge sind ausschließlich Eigentum von Hardware-Pflege und werden nicht auf den Kunden übertragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 
  2. Wird vereinbart, dass einer oder mehrere der vorgenannten Gegenstände und/oder Werke von Hardware-Pflege an den Kunden übertragen werden, ist Hardware-Pflege ist berechtigt, zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag abzuschließen und vom Kunden eine angemessene Geldentschädigung zu verlangen. Diese Vergütung ist vom Kunden zu zahlen, bevor er die betreffenden Waren oder Werke mit den darauf befindlichen Schutzrechten erwirbt.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, alle Unterlagen und Software zu entfernen, an denen die IP-Rechte und Urheberrechte von Hardware-Pflege weiterzugeben und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen (einschließlich der Nutzung zu gewerblichen Zwecken), ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Hardware-Pflege. Für den Fall, dass der Kunde Änderungen an den von Hardware Care bereitgestellten Informationen vornehmen möchte. Hardware-Pflege die von Hardware Care geliefert werden, ist es Hardware-Pflege den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen. 
  4. Dem Kunden ist es untersagt, die Gegenstände und Unterlagen zu verwenden, an denen die geistigen Eigentumsrechte von Hardware-Pflege anders als im Abkommen vereinbart ruht.
  5. Die Parteien werden sich gegenseitig informieren und gemeinsame Maßnahmen ergreifen, wenn Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden.

 

Artikel 25 - Entschädigung und Richtigkeit der Informationen 

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen, in welcher Form auch immer sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Hardware-Pflege im Rahmen einer Vereinbarung sowie für die Daten, die sie von Dritten erhalten hat und die sie Hardware Care zur Verfügung gestellt hat. Hardware-Pflege werden Hardware Care zum Zweck der Ausführung des Dienstes zur Verfügung gestellt. 
  2. Der Kunde entschädigt Hardware-Pflege von jeglicher Haftung aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen zur rechtzeitigen Bereitstellung aller genauen, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen.
  3. Der Kunde entschädigt Hardware-Pflege für alle Ansprüche des Auftraggebers und der von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Dritten sowie der Kunden des Auftraggebers, die darauf beruhen, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderliche Subventionen und/oder Genehmigungen nicht (rechtzeitig) eingeholt wurden. 
  4. Der Kunde entschädigt Hardware-Pflege für alle Ansprüche Dritter, die sich aus der für den Kunden geleisteten Arbeit ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden können, und/oder die Handlungen oder Unterlassungen des Kunden gegenüber Dritten.
  5. Wenn der Kunde elektronische Dateien, Software oder Datenträger zur Verfügung stellt Hardware-Pflege Der Kunde garantiert, dass diese frei von Viren und Mängeln sind.

 

Artikel 26 - Reklamationen 

  1. Wenn der Kunde mit der Leistung von Hardware-Pflege oder anderweitig Beschwerden über die Ausführung seiner Bestellung hat, ist der Kunde verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Grund, der zu der Beschwerde geführt hat. Reklamationen können mündlich oder schriftlich über info@hardwarecare.nl mit dem Betreff "Reklamation" mitgeteilt werden.
  2. Die Reklamation muss vom Kunden ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit Hardware-Pflege kann die Beschwerde bearbeiten.
  3. Hardware-Pflege wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Artikel 27 - Anwendbares Recht 

  1. Über das Rechtsverhältnis zwischen Hardware-Pflege und der Kunde unterliegt niederländischem Recht. 
  2. Hardware-Pflege hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen.
  3. Im Falle von Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung maßgebend.
  4. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, zwischen Hardware-Pflege und dem Kunden, wird durch das zuständige Gericht des Bezirksgerichts von Ostbrabant, Ort 's-Hertogenbosch, entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen bestimmen ein anderes zuständiges Gericht.

Nieuwkuijk, Sept. 7, 2023

Kreuzkreis
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